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   AG Kassel, 20.10.2014 - 423 C 2554/14   

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https://dejure.org/2014,50657
AG Kassel, 20.10.2014 - 423 C 2554/14 (https://dejure.org/2014,50657)
AG Kassel, Entscheidung vom 20.10.2014 - 423 C 2554/14 (https://dejure.org/2014,50657)
AG Kassel, Entscheidung vom 20. Oktober 2014 - 423 C 2554/14 (https://dejure.org/2014,50657)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Gutachter darf Nebenkosten geltend machen - Abtretung verändert Ersatzanspruch des Geschädigten nicht

Papierfundstellen

  • BeckRS 2015, 8744
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus AG Kassel, 20.10.2014 - 423 C 2554/14
    Der Bundesgerichtshof hat die Heranziehung der BVSK-Befragung als Ermittlungsgrundlage gebilligt (BGH, Urteil vom 11.02.2014 - VI ZR 225/13 - Juris).
  • BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung

    Auszug aus AG Kassel, 20.10.2014 - 423 C 2554/14
    Auch die neuste Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 22.7.2014 stellt keine Abkehr von dieser Rechtsprechung dar, denn dem Urteil kann keine weitere Aussage entnommen werden, als dass es gleichfalls nicht zu beanstanden ist, die BVSK-Befragung im Rahmen der Schätzung nach § 287 ZPO nicht heranzuziehen (BGH Urteil vom 22.7.2014 - VI ZR 357/13 - Juris).
  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 80/05

    Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen

    Auszug aus AG Kassel, 20.10.2014 - 423 C 2554/14
    Da zwischen dem Geschädigten und dem Kläger keine konkrete Vergütung vereinbart wurde, richtet sich die Bemessung der Vergütung grundsätzlich nach § 632 Abs. 2 BGB, d.h. es ist grundsätzlich die übliche Vergütung geschuldet (BGH NJW-RR 2007, 56).
  • OLG Naumburg, 20.01.2006 - 4 U 49/05

    Zum Anspruch des Geschädigten gegen Versicherer auf Ersatz von Gutachterkosten

    Auszug aus AG Kassel, 20.10.2014 - 423 C 2554/14
    Denn geltend gemacht werden die Ersatzansprüche der Geschädigten, die sich durch die Abtretung weder verändern noch umwandeln (OLG Naumburg 20.01.2006 - 4 U 49/05 zitiert nach Juris).
  • OLG Köln, 16.10.1998 - 6 U 38/98

    Kfz-Schadensgutachten; Kostenerstattung durch Kfz-Versicherer

    Auszug aus AG Kassel, 20.10.2014 - 423 C 2554/14
    Zu den erstattungsfähigen Kosten im Zusammenhang mit dem Unfallereignis zählen auch die Aufwendungen für einen Sachverständigen, soweit diese zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, selbst dann, wenn die Kosten für das Sachverständigengutachten übersetzt sein sollten (vgl. OLG Köln, NZV 1999, 88).
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